Im folgenden finden Sie die Informationen zum Download:
Friedhofsgebührenordnung der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Langenfeld
Ab 12. Mai 2015 gilt nachstehende Friedhofsgebührenordnung:
Gebühren für die Durchführung einer Beerdigung bzw. Urnenbestattung:
1.1. Kirchengemeindegebühr: 40,00 €
1.2. Organistin: 25,00 €
1.3. Mesnerin: 25,00 €
1.4. Benutzung der Leichenhalle 15,00 €
1.5. Reinigung der Leichenhalle 15,00 €
1.6. Kreuzträger 10,00 €
Grabgebühren für die Dauer von 25 Jahren:
2.1. Einzelgrab: 180,00 €
2.2. Doppelgrab: 360,00 €
2.3. Gruft: 450,00 €
2.4. Kindergrab: 90,00 €
2.5. Urnengrab: 180,00 €
Die Nutzungsrechte können nach Ablauf auch mehrmals verlängert werden um jeweils 10 Jahre. Die Kosten der Verlängerung der Nutzungsrechte entsprechen den Kosten der Grabgebühren
Langenfeld im Mai 2015
Der Kirchenvorstand
Friedhof mit Blick auf Leichenhalle