Kirche und Geld

Kirche und Geld

Jede Gemeinschaft braucht die aktive und meist auch finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder - so auch die Kirche. Nur mit Hilfe der Glaubensgemeinschaft kann sie ihren vielfältigen Aufgaben im christlichen, sozialen und diakonischen Bereich nachkommen. Deshalb gibt es die Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist ein ordentliches Deckungsmittel für den Finanzbedarf der Landeskirche.

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  • Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
  • Informationen zur Abgeltungssteuer

 Neben der Kirchensteuer gibt es das Kirchgeld .

Auch das Kirchgeld ist eine echte Kirchensteuer. Es wird durch die Kirchengemeinden erhoben. Es ist ordentliches Deckungsmittel für den Finanzbedarf der Kirchengemeinden. Es verbleibt zu 100 Prozent in der eigenen Kirchengemeinde!

Für das Kirchgeld gilt - wie für jede Steuer - der Gleichbehandlungsgrundsatz: Abhängig von den jeweiligen Einkünften ist jede und jeder in gleicher Weise von der Steuer betroffen.

Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar die folgenden Voraussetzungen (die alle gleichzeitig vorliegen müssen) erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,
  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, die das so genannte Existenzminimum (es betrug 2014 für Ledige 8.354 €) übersteigen und
  • Wohnsitz im Bereich der Gesamtkirchengemeinde bzw. Kirchengemeinde.

 

Darüber hinaus lebt die Kirchengemeinde von den vielen Spenden für "die Kirche". 

 

  

Wochenspruch